Kleiner Überblick zu den unterschiedlichen Gutachten
Gutachten gleich Gutachten?
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Hier habe ich Ihnen eine kleine Übersicht der verschiedenen Gutachten bzw. Tätigkeiten mit jeweiliger Beschreibung zusammengestellt.
Privatgutachten
Das Privatgutachten
Ein Privatgutachten kann grundsätzlich von jeder Privatperson in Auftrag gegeben werden. Die anfallenden Gutachterkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Wird ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten vor Gericht verwendet, handelt es sich um einen sogenannten Parteivortrag.
Gerichtsgutachten
Das Gerichtsgutachten
Für die Erstellung eines Gerichtgutachtens, werden von den zuständigen deutschen Gerichten fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter beauftragt. Grundsätzlich sind aber auch die Gerichte angehalten ein Gutachten eines freien Sachverständigen zu verwenden.
Beweissicherungs- gutachten
Gutachten zur Beweissicherung
Der Sachverständige wird oft auch in der Beweissicherung tätig. Ein Beweissicherungsverfahren ist immer dann notwendig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer bestimmten Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten
Oft kommt es zwischen zwei Parteien zu einem Streit über eine bestimmte Sache. Um ein aufwändiges Gerichtverfahren und die damit verbundenen hohen Kosten zu umgehen, können die Beteiligten einen Gutachter hinzuziehen. Mit dem Gutachter kann dann vereinbart werden, dass für den Fall des Streites ein Schiedsgutachten erstellt werden soll, das über den Ausgang der Streitfrage rechtsverbindlich entscheidet.
Wertgutachten
Das Wertgutachten
Bei einem Wertgutachten soll der Sachverständige den Wert einer Sache feststellen, deren Wert sich nicht durch Vergleich oder allgemein zugängliche Wertkataloge bestimmen lässt. Beispielsweise Immobilien oder Gegenstände, die durch Unfall verändert worden sind.
Versicherungsgutachten
Das Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten sind Sonderformen der Wertgutachten. Sie werden von Versicherungsgesellschaften benötigt, um den Schaden an einer Sache wertmäßig zu ermitteln. Für gewöhnlich liegt das Hauptaugenmerk auf der Beurteilung des Schadens und nicht so sehr auf die Frage, wie es zu dem Schaden gekommen ist.